Reisen in Risikogebiete und Konsequenzen

Zurzeit wird kantonal laufend über weitere Anpassungen im Schutzkonzept diskutiert. Sollten sich Änderungen für uns ergeben, werden wir diese sogleich mitteilen, ansonsten fahren wir mit den bisherigen Massnahmen auch nach den Herbstferien fort.

Weiterhin gelten die Anordnungen des Bundesrates vom 1. Juli 2020, dass Personen, die aus Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko in Bezug auf das Corona-Virus in die Schweiz einreisen, sich 10 Tage in Quarantäne begeben müssen. Die Liste der Staaten und Gebiete, für welche die Quarantänepflicht gilt, finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass diese Liste angepasst werden kann. Um eine weitere Verbreitung des Virus einzudämmen, sind die Quarantänebestimmungen bei der Rückkehr unbedingt einzuhalten. Sie müssen Ihre Rückkehr den kantonalen Behörden mit dem Online-Formular, das Sie unter diesem Link finden, melden. In diesem Fall müssen Sie zum Schulbeginn solange zu Hause bleiben, bis die Quarantänefrist abgelaufen ist und die Schulleitung informieren. Ihre Absenz gilt als entschuldigt. Es besteht indes kein Anspruch auf Fernunterricht. Schülerinnen und Schüler sind selbständig dafür besorgt, den verpassten Stoff nachzuarbeiten.

Schulleitung