Unterstützungsangebote
Beratung für Lernende
Fragen zur Schulorganisation
| Klassen | Name | Sprechstunden | Zimmer |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Fragen | Judith Mark |
nach Terminvereinbarung im Sekretariat |
Rektorat |
| 1GaMa, 1LaWb, 1Sa, 2Ga, 2LaMaWb, 2PaSa, 3GaSa, 3LaWa, 3MaWb, 4GaMa, 4LaSa, 4PaWb | Marc Caduff |
Sprechstunden ohne Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag |
O126 |
| 1Na, 1Pa, 1F, 2Na, 2Fa, 2Fb, 3Nb, 3Fa, 3Fb, 4Na, 4FGs, 4FKI, 4FS | Patrik Good |
Sprechstunden ohne Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag |
O101 |
| 1GeLeMeNePeSeWe, 1Wa, 2GeLeMeSeWe, 2NePe, 2Wa, 3GeNePe, 3NaPa, 3SeWe, 4GeSeWe, 4LeNePe, 4Wa | Matteo Cerutti |
Sprechstunden ohne Terminvereinbarung: täglich ausser Freitagnachmittag |
O127 |
| ICT / Informatik | Jonas Guler |
Sprechstunden nach Terminvereinbarung per Mail/Teams |
Z021 |
| Sekretariat |
Montag, Dienstag, Donnerstag 09:55-12:15 und 15:15-16:15, Mittwoch 09:55-11:15, Freitag 09:55-12:15 |
O124 |
Wende dich an die Person, von der du dich verstanden fühlst (Prorektor/in, Klassenlehrperson, Fachlehrperson, Beratungsperson).
Bei persönlichen oder gesundheitlichen Problemen findest du in den Beratungsstellen Ansprechpersonen die zuhören, beraten und auf Wunsch vermitteln. Das Angebot ist für Schülerinnen und Schüler der KSH unentgeltlich. Unsere Beratungspersonen sind an die Schweigepflicht gebunden, auch gegenüber Eltern, Lehrpersonen und der Schulleitung.
Ansprechpersonen bei persönlichen und schulischen Themen
Während der Schulzeit bieten wir dir jede Woche die Möglichkeit für Gespräche an. Bei schulischen und persönlichen Themen hören wir dir zu und suchen gemeinsam mit dir nach möglichen Lösungsansätzen. Du wählst, an wen du dich wenden möchtest.
Wir versuchen mit dir zusammen herauszufinden, wie du am besten unterstützt werden kannst. Falls weitere Schritte nötig sind, besprechen und planen wir diese gemeinsam.
Schulinterne Persönliche Beratung
Carmen Fontana, lic. theol., Theologin und Mittelschullehrerin
- Zimmer Z202
- Sprechstunde nach Vereinbarung
- Anmeldung per E-Mail, SMS oder Telefon
Frau Fontana studierte Theologie an der Universität Luzern und Germanistik an der Universität Bern. Zudem absolvierte sie eine Pastoralpsychologische Weiterbildung (CPT). Sie unterrichtet das Fach Religion an der KSH.
Kontakt
Pikettdienst: +41 79 966 01 47
(Erreichbar täglich von 07:00 - 18:00 Uhr
ausser während den Schulferien)
Downloads
- Flyer Schulberatung 120 KB
Persönliche Beratung durch Schulpsychologin
Sonia Mato, M. Sc. UZH Kant. Schulpsychologin
- Zimmer Z202
- Sprechstunde nach Vereinbarung
- Anmeldung per E-Mail oder Telefon
Sonia Mato studierte Psychologie an der Universität Zürich, absolvierte eine Weiterbildung in systemischer Therapie und Beratung am Bodenseeinstitut Radolfzell und arbeitet seit 2013 im Schulpsychologischen Dienst des Kantons St. Gallen, Regionalstelle Rebstein.
Kontakt
Sonia Mato
Telefon: +41 58 229 07 72
Downloads
- Flyer Schulberatung 120 KB
Studien- und Laufbahnberatung
Marlene Eberle, MAS Berufs-, Studien und Laufbahnberatung
- Büro Z202
- Terminvereinbarung per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon (Sekretariat)
- Wöchentlich am Donnerstag an der Kantonsschule Heerbrugg
Du machst die Matura und ...
- möchtest dich mit deiner Studien- und Berufswahl auseinandersetzen.
- interessierst dich für die beruflichen Möglichkeiten nach einem Studium.
- suchst Alternativen zu einem Hochschulstudium.
- hast Fragen zu Studiengängen, Kombinationsmöglichkeiten, Voraussetzungen, Zwischenjahr.
- möchtest deine Motivation für die Schule durch eine Zielformulierung erhöhen.
- möchtest dich mit deiner aktuellen Situation in der Schule auseinander setzen.
- willst deine Interessen und Fähigkeiten klarer formulieren können…
Kontakt
Marlene Eberle
Telefon: +41 58 229 72 11
Terminvereinbarung
Wöchentlich am Donnerstag an der Kantonsschule Heerbrugg
Anmeldung zur Beratung
Mail (mit Angabe der Personalien)
Telefon: 058 229 72 11
Weiterführende Links
- Studien- und Laufbahnberatung des Kantons St.Gallen auf Facebook
- Studien- und Laufbahnberatung des Kantons St.Gallen
- Informationsveranstaltungen zu Studien und Berufen
- Informationsveranstaltungen an universitären Hochschulen
- Informationsveranstaltungen an Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen
- Seminare & Workshops
Berufs- und Laufbahnberatung Rheintal (für FMS-Schülerinnen und -Schüler)
Mengia Albertin, MSc Psychologin, Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterin
- Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon (Sekretariat)
- Kurzgespräche, Berufs- und Laufbahnberatung Rheintal
- Beratung, Berufs- und Laufbahnberatung Rheintal
- Informationsveranstaltung für die 1. FMS, BIZ Rheintal
- Sprechstunden an Elternsprechtagen der KSH
- Mitwirkung an Veranstaltungen der FMS
Sie machen die FMS und ...
- möchten sich mit Ihrer aktuellen Situation in der Schule auseinandersetzen.
- möchten sich mit Ihrer Berufs- und Studienwahl auseinandersetzen.
- suchen Alternativen zu einem Studium.
- haben Fragen zu HF, FH, PH, Universität, ETH und Voraussetzungen für Fachmittelschüler/-innen.
- machen sich Gedanken zur Finanzierung einer Ausbildung.
- haben Fragen zu Praktika oder Zwischenjahr.
- wollen Ihre Interessen und Fähigkeiten klarer formulieren können.
- interessieren sich für Ihre beruflichen Möglichkeiten nach einem Studium.
Kontakt
Mengia Albertin
Telefon: +41 58 229 90 70
Marktgasse 27, 9450 Altstätten
Öffnungszeiten
Öffentliches BIZ
Dienstag: 13.30 - 18.30 Uhr (während Schulferien bis 17.00 Uhr)
Mittwoch: 13.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Sekretariat (Terminvereinbarung)
Mo, Di, Do, Fr: 08.00 - 11.30 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch 10.00 - 11.30 Uhr, 13.13 - 17.00 Uhr
Urlaub + Sprachaufenthalte
Heutzutage ist es wichtiger denn je, eine oder mehrere Fremdsprachen möglichst fliessend zu sprechen und sich auf diese Weise verständigen zu können. Im Rahmen ihrer schulischen Weiterbildung an der Kantonsschule Heerbrugg stehen den Schülerinnen und Schülern die folgenden Angebote zur Verfügung.
heerBOURG-FRIbrugg
Ein Jahr oder ein Semester im Welschland – und kein Zeitverlust auf dem Weg zur Matura
Die KSH hat Kontakte zu verschiedenen Gymnasien des Kantons Fribourg. Sofern diese Gymnasien interessierte SchülerInnen für einen Gegenaustausch haben oder Schulplätze vorhanden sind, hilft die KSH bei der Organisation eines Austauschsemesters (z.B. im zweiten Gymnasialjahr) in der französischen Schweiz.
Ein Semester in der französischen Schweiz ist eine Bereicherung für die gymnasiale Ausbildung. Der grosse Vorteil dabei ist, dass dies keine Verlängerung der Ausbildungszeit mit sich bringt. Die SchülerInnen werden einer Klasse zugeteilt, die ihrem Niveau entspricht. Somit ist nach der Rückkehr an die KSH keine Repetition vorgesehen.
Austausch in den Medien
Weltweiter Austausch
Ein Jahr, ein Semester oder ein Quartal - international
Die KSH bietet dir mehrere Möglichkeiten, eine begrenzte Zeit im Ausland zu verbringen. Wir unterscheiden dabei zwischen einem Besuch an einer Bildungsinstitution auf Niveau Sekundarstufe II (z.B. Highschool, College; Schweizerschulen) und einem verlängerten Sprachkurs an einer spezialisierten Sprachschule.
«Heutzutage ist es wichtiger denn je, eine oder mehrere Fremdsprachen möglichst fliessend zu sprechen und sich auf diese Weise verständigen zu können.»
Austausch in den Medien
Spitzensport und Schule
Die Kantonsschule Heerbrugg ist keine Sportschule, möchte aber trotzdem Schule und Sport auf hohem Niveau ermöglichen.
Die Kantonsschule Heerbrugg ist keine Sportschule, möchte aber trotzdem Schule und Sport auf hohem Niveau ermöglichen. Deshalb gewährt die Kantonsschule Heerbrugg angehenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern mit entsprechendem Trainingsaufwand besondere schulische Regelungen.
Diese Vereinbarung schafft Rahmenbedingungen für talentierte Jugendliche mit Potenzial für nationale Sporterfolge, damit diese ihre Chance im Leistungssport erhalten und trotzdem einen erfolgreichen Matura- oder Fachmittelschulabschluss erreichen können. Sportliche Förderung und schulische Ausbildung sollen nebeneinander Platz haben.
Downloads
Nachteilsausgleich
Richtlinien der KSH «Nachteilsausgleich für Menschen mit Beeinträchtigung»
1. Grundsatz
Gemäss der schweizerischen Rechtsordnung haben Menschen mit Behinderung einen Anspruch darauf, nicht diskriminiert zu werden. Die Bundesverfassung und das Behindertengleichstellungsgesetz schreiben vor, dass Menschen mit Behinderung soweit möglich ein Ausgleich ihrer Nachteile zu gewähren ist. An den Mittelschulen ist es daher in gewissen Fällen angebracht, in Bezug auf die Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit körperlichen oder kognitiven Behinderungen einen Nachteilsausgleich zu gewähren.
Die Mittelschulen führen mit ihrem Abschluss der Maturität zur Hochschulreife. Neben dieser ist auch das Erreichen der nötigen Lernziele ein zwingendes Erfordernis zum erfolgreichen Absolvieren einer Mittelschulausbildung. Diese Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler. Nachteilsausgleiche sind aus diesen Gründen mit einer gewissen Zurückhaltung zu erteilen. Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler mit einem Nachteilsausgleich gegenüber den andern Schülerinnen und Schülern nicht bevorteilt werden. Er ist dann angebracht, wenn eine Behinderung weder nur geringe Auswirkungen hat noch so starke, dass die Erreichung der Lernziele und der Hochschulreife praktisch verunmöglicht wird.
2. Voraussetzung
Die kognitive oder körperliche Behinderung muss durch ein aktuelles fachärztliches Attest belegt, konkret bezeichnet, bereits in den Jahren vor Eintritt in die KSH therapiert worden sein und - wenn sinnvoll - weiter therapiert werden. Konkret bedeutet dies, dass das Attest
- nicht älter als ein Jahr ist
- von einem Facharzt, dem Schulpsychologischen Dienst oder einer anderen unabhängigen Stelle wie z.B. der Jugendpsychiatrie ausgestellt wurde
- die genauen Einschränkungen, Therapiemöglichkeiten und bisherigen Therapien auflistet
- ausführt, inwiefern der Nachteilsausgleich angebracht sein könnte
- aufzeigt, ob eine aktuelle Therapie noch Fortschritte erbringen könnte.
Das Attest muss der Schule vorab vorliegen und kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Es ist nicht Aufgabe der Lehrpersonen oder der Schulleitung, eine Behinderung zu erkennen.
3. Entscheid
Der Gesuchsteller (Schüler oder Schülerin bzw. deren Eltern) ist verpflichtet, das Vorliegen einer attestierten Behinderung der Schulleitung schriftlich mitzuteilen (Gesuch und Attest).
Der individuelle Nachteilsausgleich erfolgt in einer Vereinbarung zwischen der KSH und der betreffenden Schülerin oder dem betreffenden Schüler (sowie bei Unmündigen deren Eltern). Für die Vereinbarung ist die Schulleitung zuständig (nicht die Lehrperson). Sie nimmt Rücksprache mit der Schulpsychologin und den zuständigen Lehrpersonen.
Die individuelle Vereinbarung wird von dem betroffenen Schüler oder der betroffenen Schülerin resp. deren Erziehungsberechtigten und dem Prorektor / der Prorektorin unterschrieben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den einen oder andern Nachteilsausgleich. Im Streitfall entscheidet die Schulleitung abschliessend.
Die Mittelschulen des Kantons St.Gallen bieten keine Therapiemöglichkeit bzw. kein sonderpädagogisches Förderprogramm an.
Für Abschlussprüfungen sind vorgängig die Prüfungsbestimmungen bezüglich Nachteilsausgleich durch die Schulleitung festzulegen.
4. Massnahmen und Pflichten
Beispiele für Behinderungen mitsamt möglichen Nachteilsausgleichen:
- Asperger-Betroffene: räumliche Isolation bei Prüfungen, Gehörschutz bei schriftlichen Prüfungen, Rücksichtnahme bei mündlichen Prüfungen und Vorträgen (Inhalt wichtiger als Form)
- ADHS-Betroffene: räumliche Isolation bei Prüfungen, Gehörschutz bei schriftlichen Prüfungen, bei schweren Fällen stärkere Berücksichtigung der mündlichen Leistung
- Dyslexie-Betroffene (Legasthenie): Prüfungszeitverlängerung in angemessenem Umfang bis maximal einem Viertel der regulären Prüfungszeit, stärkere Gewichtung der mündlichen Leistung, Prüfung in mündlicher anstatt schriftlicher Form, keine Bewertung der Rechtschreibung in nichtsprachlichen Fächern
- Dyskalkulie-Betroffene: Prüfungszeitverlängerung in angemessenem Umfang (nur mathematische Fächer) bis maximal einem Viertel der regulären Prüfungszeit
- Körperliche Behinderungen: spezifischer Nachteilsausgleich bezogen auf die jeweilige Situation, kann weiter gehen als bei kognitiven Beeinträchtigungen
- In geeigneten Fällen können auch technische Hilfsmittel, wie z. B. ein Computer, eingesetzt werden.
Die Schulleitung ist in festgelegten Abständen über den Stand des therapeutischen Erfolgs zu informieren.
5. Geltungsbereich
Die internen Richtlinien zum Umgang mit behinderten Schülerinnen und Schülern an der KSH haben innerhalb der KSH Gültigkeit. Die Schulleitung, die Lehrpersonen und die Schülerinnen und Schüler respektieren die Richtlinien und wenden die beschlossenen Massnahmen an.
Die Schulleitung sorgt dafür, dass diese Richtlinien publik sind (Homepage) und für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung zur Anwendung kommen.
Die vorliegende Regelung stützt sich auf die Rechtsauskunft des Amtes für Mittelschulen "Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen an Mittelschulen" vom 30. August 2013.
Sie kann durch den Konvent nach Antragstellung und Beratung geändert werden.
Kosten
Einschreibegebühr
Alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler haben eine einmalige Einschreibgebühr von Fr. 200.– zu entrichten.
Schulgeld
Schülerinnen und Schüler, deren Eltern im Kanton St. Gallen stipendienrechtlichen Wohnsitz haben, bezahlen kein Schulgeld. Alle übrigen bezahlen ein jährliches Schulgeld von Fr. 20’000.– für das Gymnasium und Fr. 17’700.– für die Fachmittelschule. Für Sonder- und Härtefälle hat der Regierungsrat spezielle Weisungen erlassen. Diese regeln das Schulgeld bei beschränktem zivilrechtlichem Wohnsitz und für Kantone mit Gegenrecht.
Instrumentalunterricht
Die Kostenbeteiligung für den freiwilligen Instrumentalunterricht beträgt pro Semester Fr. 725.- für 1 Lektion, Fr. 362,50 für ½ Lektion wöchentlich.
Für Schülerinnen und Schüler mit dem SPF Musik ist der Unterricht im Hauptinstrument im Rahmen einer Lektion gratis. Ebenso ist der obligatorische Instrumentalunterricht in der FMS Pädagogik unentgeltlich.
Die Rechnungstellung erfolgt pro Semester.
Schülerinnen und Schüler mit bezahltem Musikunterricht, die ein oder mehrere Geschwister mit bezahltem Musikunterricht an einer st. gallischen Mittelschule haben, kommen in den Genuss eines ‘Geschwisterrabatts’. In diesem Falle ist auf dem Anmeldeformular für Instrumentalunterricht Name und Vorname, Klasse sowie Schule der Schwester bzw. des Bruders anzugeben. Details entnehmen Sie dem Merkblatt für den Instrumentalunterricht.
Schulmaterial, Exkursionen, Zertifikatsprüfungen
Die Kosten für Bücher, Schulmaterial, Exkursionen, Schulreisen, Studien- und Lagerwochen und Sprachzertifikatsprüfungen gehen zu Lasten der Studierenden (ca. Fr. 1'500.– jährlich). Finanzielle Beihilfe ist auf Gesuch hin in Härtefällen möglich. Die Gesuche sind an den Verwalter zu richten.
Verwaltungsbeitrag, Kopiergebühren
Obligatorischer Verwaltungsbeitrag: Gemäss Beschluss des Kantonsrates haben die Eltern eine Jahrespauschale für allgemeine Verwaltungsdienstleistungen von Fr. 200.– zu entrichten (seit 2004/05).
Die Schule stellt Kopierkosten zusammen mit dem obligatorischen Verwaltungsbeitrag in Rechnung.
CampusCard / Nutzerkarte Kraftraum
Beim Eintritt in die Kantonsschule Heerbrugg erhalten alle Studierenden einen Schülerausweis (CampusCard). Geht dieser verloren, kann auf dem Sekretariat für Fr. 20.– ein neuer Ausweis bezogen werden.
Für die Nutzung des Kraftraumes mit Milon-Geräten wird eine Nutzerkarte für Fr. 10.– abgegeben.
Schlüsseldepot Garderobenschrank
Den Schülerinnen und Schülern wird ein Garderobenkästchen (zu zweit, evtl. auch zu dritt) zur Verfügung gestellt. Das Depot für den Schlüssel beträgt Fr. 20.– und wird rückerstattet, wenn der Schlüssel beim Austritt aus der Schule zurückgegeben wird.
Austritt nach Probezeit
Bei Rückweisung nach der Probezeit wird das Schulgeld pro rata zurückerstattet.
Nicht zurückerstattet werden aber die Einschreibegebühr und der obligatorische Verwaltungsbeitrag. Die gleiche Regelung gilt für Schülerinnen und Schüler, die während der Probezeit freiwillig austreten. Bei einem Austritt vor Ende des 1. Semesters wird das Schulgeld des 2. Semesters nicht in Rechnung gestellt.
Abschlussprüfung
Für die Abschlussprüfung ist eine Gebühr in der Höhe von Fr. 200.– zu bezahlen.
Stipendien
Stipendien sind Geldleistungen für die Ausbildung, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Freiwillige Rückzahlungen werden wieder für die Ausrichtung von Stipendien verwendet.
Der Kanton gewährt Stipendien, soweit die vollen Ausbildungskosten den Eltern nicht zugemutet werden können. Allfällige weitere Beihilfen werden dabei berücksichtigt. Der Entscheid über die Stipendiengewährung liegt bei der Stipendienabteilung des Bildungsdepartementes.
Sowohl erstmalige als auch wiederholte Stipendiengesuche sind schriftlich und fristgerecht mit offiziellem Formular beim Dienst für Finanzen und Informatik einzureichen.
Verspätete Gesuche können, Notfälle ausgenommen, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Gesuche werden streng vertraulich behandelt und haben auf die Beurteilung des Stipendiaten an der Schule keinen Einfluss. Am Ende des ersten Semesters wird allen Bewerberinnen und Bewerbern bzw. deren Eltern ein schriftlicher Entscheid zugestellt und die entsprechende Stipendienrate für das verflossene Semester rückwirkend ausbezahlt, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Weitere Stipendienstellen sind
• Ernst Schürpf-Stiftung, Stipendienabteilung des Bildungsdepartementes, St. Gallen (nur für Kantonsbürger bzw. Kantonsbürgerinnen mit guten Leistungen)
• Evangelisch-Reformierte Kirche des Kantons St. Gallen, Kirchenratskanzlei, Oberer Graben 43, St. Gallen
• Katholische Administration, Klosterhof 6a, St. Gallen
Weitere Auskünfte erteilen
• Der Verwalter der Kantonsschule Heerbrugg
• Stipendienabteilung des Kantons St. Gallen, Davidstr. 31, St. Gallen
• Berufsberatungsstellen der Bezirke
• Bezirksstellen Pro Juventute
• Gemeindeämter und Pfarrämter der Wohngemeinden
Download Formulare
Frist für Stipendiengesuch
Termin für das Frühjahrssemester: 15. Mai
Termin für das Herbstsemester: 15. November
Stipendiengesuch
Dienst für Finanzen und Informatik
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen
Tel.: 058 229 48 82